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    Rabattverträge Ihrer Krankenkasse

    Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers.

    Im Sprachgebrauch der Heilberufe wird häufig verkürzt von Rabattvertrag gesprochen.

    Möglich wurden diese direkten Belieferungs-Verträge durch das im Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG).

    Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweiterten ab dem 1. April 2007 die Möglichkeiten der Krankenkassen noch einmal.

    Zeitgleich starteten viele gesetzliche Krankenkassen die Arzneimittel-Versorgung ihrer Versicherten mithilfe der neuen Rabattverträge.

    Das Ziel, das die Bundesregierung mit den beiden Gesetzen und den daraus resultierenden Arzneimittel-Rabattverträgen verfolgt, ist die Kostensenkung bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen.

    Folgen für Krankenkassen



    Die gesetzlichen Krankenkassen wählen einen oder mehrere Vertragspartner nach ihrem Belieben aus. Mit diesen vereinbaren sie für das folgende Kalenderjahr, welche Arzneimittel der Vertragshersteller exklusiv an die Versicherten der Krankenkasse abgegeben werden. Die Krankenkassen profitieren von Rabattzahlungen der Vertragshersteller.

    Folgen für Patienten



    Gleicher Wirkstoff, anderes Aussehen: Ein Arzneimittel wird gegen ein gleichartiges eines anderen Herstellers ausgetauscht.
    Untersagt der Arzt bei seiner Arzneimittel-Verordnung den Austausch nicht, so erhält der Patient in der Apotheke nicht mehr das Medikament von jenem Hersteller, der auf dem Rezept genannt ist, sondern ein Medikament mit dem gleichen Wirkstoff, gleicher Dosierung, gleicher Packungsgröße, gleichem Indikationsbereich und vergleichbarer Arzneiform, von einem der Hersteller, die einen Rabattvertrag mit der Krankenkasse des Patienten geschlossen haben.
    Einigen Patienten, besonders jenen, die über sehr lange Zeit Arzneimittel eines Herstellers eingenommen haben, fällt diese Umstellung schwer.
    In diesen Fällen kann der Arzt auf der Abgabe des altgewohnten Arzneimittels bestehen, muss dies jedoch auf dem Rezept vermerken. Weigert sich der Arzt jedoch, dies zu tun, kann der Patient sein bisher gewohntes Arzneimittel nur noch dann erhalten, wenn er den vollen Verkaufspreis des Arzneimittels übernimmt. Da dem betroffenen Patienten diese Kosten von seiner Krankenkasse in der Regel auch nachträglich kaum erstattet werden, kommt es in diesem Fall beinahe immer zum Austausch des bisherigen Arzneimittels gegen das des Rabattvertrags-Herstellers.


    In der Apotheke kann den Patienten deshalb eine deutlich verlängerte Wartezeit drohen, weil der Apotheker mit Hilfe des Computers erst bestimmen muss, welches Rabattarzneimittel für die jeweilige Kasse, den jeweiligen Wirkstoff, Packungsgröße und Arzneiform gültig ist. 9,8 Millionen Datensätze wurden hierfür zusätzlich in die Arzneimittel-Datenbanken aufgenommen.
    Für jedes Medikament kommen allerdings oft nur wenige Ersatzmedikamente in Frage, so dass de facto durch den Computer nur relativ wenige Datensätze abgeglichen werden müssen. Viel länger dauert die Prüfung auf Verfügbarkeit des Arzneimittels beim Apotheken-Großhändler und auf die tatsächliche Gleichheit des Arzneimittels bei Arzneiform, Wirkstoff und weiterer pharmazeutischer Eigenschaften.
    Handelt es sich bei dem ermittelten Rabattarzneimittel um ein bislang ungebräuchliches Präparat eines neuen Vertrags-Herstellers, so verzögert sich die Belieferung mit dem Arzneimittel. Das Medikament ist meist jedoch dank des schnellen Distributionssystems der öffentlichen Apotheken in den meisten Fällen in weniger als einem halben Tag in der Hand des Patienten.

    Übersicht Rabattverträge


    Wenn Sie auf nachfolgenden Button klicken erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Rabattverträge (Stand September 2009). Sollten Sie fragen bezüglich der Rabattverträge haben können Sie sich selbstverständlich an Ihre Krankenkasse oder an uns wenden: info(@)discounterapo.de
     Rabattverträge in der Übersicht 
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